Rechtsberatung: Schadensersatz wegen Nichterfüllung

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Haben Sie das vielleicht schon erlebt? Sie haben eine Ware über das Internet oder direkt beim Hersteller bestellt, haben lange darauf gewartet und die Ware schließlich doch nicht bekommen? Das ist mit viel Ärger verbunden, egal, ob Sie die Ware für den privaten oder den geschäftlichen Gebrauch bestellt haben. Sie müssen nicht vom Vertrag zurücktreten, denn Sie haben das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Wann Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können

Sind Sie selbstständig und benötigen Sie die Ware zur Erledigung von Aufträgen, haben Sie viel Ärger und können Kunden verlieren. Eine Haftpflichtversicherung sollte daher unbedingt zu Ihrem Versicherungsschutz gehören. Im Internet können Sie sich über Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung informieren und über den Vergleich der Anbieter den Antrag auf eine Haftpflichtversicherung stellen.

Verlangen Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung, muss der Verkäufer die Ware nicht mehr liefern. Die Lieferung können Sie als Käufer nicht mehr verlangen. Sie als Käufer haben Anspruch auf Ersatz des Ihnen entstandenen Verzögerungsschadens. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Zusatzkosten, die Ihnen durch die Nichtlieferung der Ware entstanden sind.

Damit Sie Schadenersatz geltend machen können, muss ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen werden. Der Liefertermin muss bereits überschritten worden sein. Wichtig ist, dass Sie den Verkäufer bereits schriftlich, per Einschreiben, zur Erfüllung des Kaufvertrages gemahnt haben. Hat der Verkäufer jedoch im Vertrag ein genaues Lieferdatum festgelegt oder die Lieferung verweigert, ist keine Mahnung erforderlich. Haben Sie den Verkäufer gemahnt, darf er, damit Sie Schadenersatz verlangen können, trotzdem nicht geliefert haben. In diesem Fall sollten Sie bereits zum zweiten Mal gemahnt haben und für den Fall der Nichtlieferung angedroht haben, die Annahme der Ware abzulehnen. Der Verkäufer muss die Nichtlieferung der Ware verschuldet haben, was Sie nicht beweisen müssen.

Ihr gutes Recht

Bei allen diesen Voraussetzungen können Sie Ihr Recht auf Schadensersatz durchsetzen. Machen Sie die Kosten geltend, die Ihnen entstanden sind, da Sie die Ware nicht erhalten haben. In diesem Falle handelt es sich um einen Verzögerungsschaden. Benötigten Sie diese Ware dringend, mussten Sie eine gleichwertige Ware kaufen. Haben Sie die Ware zu einem höheren Preis gekauft, muss Ihnen der Verkäufer den Mehrpreis, den Sie gezahlt haben, erstatten.

Bild: panthermedia.net Erwin Wodicka

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