Trotz der gesteigerten Anonymität ist auch das Internet kein rechtsfreier Raum. Hier gilt es gesetzliche Regelungen genauso einzuhalten wie im normalen Leben. So müssen auch beim Internet-Shopping Kaufverträge eingehalten werden und Jugendliche sind vor Käufen, die den Rahmen ihres Taschengeldes sprengen geschützt.
Gültigkeit von Gutscheinen im Internet
Wie im konventionellen Handel gibt es auch im Internet keine einheitliche Regelung zum Gültigkeitsverfall von Gutscheinen. Deshalb sollten Sie beim Kauf eines Geschenkgutscheines immer auf das Verfallsdatum achten. Fall die Frist Ihnen zu kurz gesetzt ist, können Sie versuchen, einen Deal mit dem Shoppingportal auszuhandeln und die Frist so zu verlängern. Die FDP versucht momentan, eine Mindestgültigkeit von Geschenkgutscheinen von drei Jahren durchzusetzen. Falls die Liberalen mit ihrer Forderung durchkommen, dann wird dies auch für Gutscheinkäufe im Online-Shop gelten. Doch bis zum möglichen Gesetzesentwurf und Inkrafttreten wird wahrscheinlich noch viel Zeit vergehen.
Jugendschutz beim Internetkauf
Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren dürfen laut Gesetz ausschließlich alltägliche Geschäfte erledigen. Zu diesem Bereich wird das Internet nicht gezählt. Schließt Ihr Kind einen Kaufvertrag im Internet ab, sind Sie also aufgrund des Jugendschutzes in der Regel nicht dazu gezwungen, diesen auch zu erfüllen. Sie können zum Beispiel die bestellte Ware einfach zurücksenden und müssen dann kein Geld bezahlen. Die Gesetze im Internet schreiben außerdem auch vor, dass Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren ausschließlich Käufe im Rahmen Ihres Taschengeldes tätigen dürfen. Erwirbt Ihr Kind also ein besonders teures Produkt im Internet, müssen Sie in der Regel nicht dafür aufkommen und können das Produkt einfach wieder zurücksenden.
Bild: Günther Richter / pixelio.de
Ähnliche Artikel:

Tags: 